Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen? (1.4.40-144)
Das Radfahren auf Gehwegen kann mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zugelassen sein. Radfahrer müssen dann Rücksicht auf Fußgänger nehmen – und dürfen höchstens in Schrittgeschwindigkeit (etwa 4-7 km/h) fahren. Durch das Schild
ADAC - Neue StVO-Regeln, neue Schilder 🛑 ▶️ Die... | Facebook